Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Rebeccas Hundetraining & Gassi-Service, Inh. Rebecca Weiß, Barnerstraße 34 a, 22765 Hamburg (nachfolgend: „Rebecca Weiß“), und ihren Vertragspartnern (nachfolgend: „Kunden“). 
  2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Rebecca Weiß ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.

§ 2 Vertragsabschluss, Vertragsinhalt Gassi-Service

  1. Der Vertrag über den Gassi-Service wird auf elektronischem Weg über ein Anmeldeformular abgeschlossen. Das von Rebecca Weiß bereitgestellte Anmeldeformular (elektronisch oder in Papierform) stellt das Angebot von Rebecca Weiß zum Abschluss eines Rahmenvertrages dar. Mit Ausfüllen und Unterzeichnen oder dem elektronischen Abschicken nimmt der Kunde das Vertragsangebot an. Die einzelnen Beauftragungen erfolgen durch den Kunden durch Erwerb einer 10er-Karte oder Monatskarte zu den dann aktuell geltenden Konditionen.
  2. Rebecca Weiß nimmt den Hund des Kunden für einen vereinbarten Zeitraum und gegen die vereinbarte Vergütung in Obhut. Das Gassigehen erfolgt im Freilauf zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Rudelhaltung).
  3. Der Gassi-Service umfasst folgende Leistungen: Anfahrt und Abfahrt zum Hundehalter, Anleinen und/oder Anziehen des Hundes, ein lockerer Spaziergang zum Lösen und Erkunden der Umwelt.
  4. Der Hund wird für die Dauer seines Aufenthaltes in der Obhut von Rebecca Weiß artgerecht betreut und gepflegt.
  5. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Beißereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes oder sogar das Ableben des Hundes besteht. Ferner wird dringend dazu geraten, mit dem Hund vorab ein Anti-Giftköder-Training in einer Hundeschule zu absolvieren oder dem Hund einen Giftköderschutz oder einen Maulkorb anzuziehen.
  6. Beim Transport des Hundes im Auto verpflichtet sich Rebecca Weiß, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu erbringen.
  7. Es liegt im Ermessen von Rebecca Weiß, ob der in Obhut gegebene Hund verträglich mit anderen Hunden ist und mitgenommen werden kann. Dafür wird guter Grundgehorsam (Rückruf, Sitz, Bleib, Leinenführigkeit) und geringer Jagdtrieb vorausgesetzt. Weiterhin muss der Hund es vertragen, im Auto zu fahren.
  8. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Hunde nach einer Eingewöhnungszeit ohne Leine im Hunderudel laufen. Sollte ein Hund trotzdem während der Hundebetreuung entlaufen, verpflichtet sich Rebecca Weiß, alles in der jeweiligen Situation Zumutbare zu unternehmen, um den Hund wiederzufinden.

§ 3 Witterung

  1. Der Gassi-Service findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar für Mensch und Tier, werden die Spaziergänge abgekürzt oder abgesagt.
  2. Bei folgenden Witterungsbedingungen behält sich Rebecca Weiß das Recht vor, die Termine zu verkürzen oder komplett abzusagen: Vereiste Straßen, starker Schneefall, übermäßige Hitze oder Kälte, Sturm, starkes Gewitter, starker Platzregen, Hochwasser und starker Hagel.
  3. Der Hundehalter wird so früh wie möglich über die Verkürzung oder Absage des Termins in Kenntnis gesetzt.
  4. Das Gassigehen wird nachgeholt oder nicht berechnet.

§ 4 Tierarztbesuch

  1. Hält Rebecca Weiß eine tierärztliche Behandlung für notwendig (insbesondere bei Verletzungen des Hundes, bei Bewusstlosigkeit des Hundes, Aufnahme von Gift, lebensbedrohlicher Zustand des Hundes etc.) willigt der Kunde schon jetzt ein, dass der Hund namens und im Auftrag des Kunden sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird.
  2. Soweit möglich, verpflichtet sich Rebecca Weiß, sich vor Konsultation eines Tierarztes mit dem Kunden abzustimmen. In jedem Falle wird Rebecca Weiß den Kunden telefonisch informieren.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, etwaig entstehende Kosten (Fahrtkosten, Terminausfall, Behandlungskosten, Medikamente etc.) zu tragen und bei Rückgabe des Hundes an ihn zu begleichen.

§ 5 Vertragsschluss Hunde-Training, Workshops, Intensivkurse oder Events

  1. Der Vertrag über die Teilnahme an einem Training, Workshop, Intensivkurs oder Event wird auf elektronischem Weg über ein Anmeldeformular abgeschlossen. Das von Rebecca Weiß bereitgestellte Anmeldeformular (elektronisch oder in Papierform) stellt das Angebot von Rebecca Weiß zum Abschluss eines Vertrages dar. Mit Ausfüllen und Unterzeichnen oder dem elektronischen Abschicken nimmt der Kunde das Vertragsangebot an. Mit der Anmeldung ist der Vertrag für beide Seiten verbindlich.
  2. Der Kunde erhält von Rebecca Weiß eine Vertragsbestätigung per E-Mail, aus welcher die Einzelheiten des Vertrages sowie die AGB entnommen werden können. 
  3. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Training, an einem Workshop, Intensivkurs, Event oder ähnlichem ist die vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühr.

§ 6 Preise, Zahlungsziel und Verzug

  1. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung ausgewiesen ist.
  2. Die Vergütung für den Gassi-Service wird vorab fällig. Die Zahlung erfolgt in bar bei Erwerb der 10er- oder Monatskarte. 
  3. Die Teilnahmegebühren für Hunde-Training, Workshops, Intensivkurse oder Events sind sofort nach Vertragsschluss fällig. Die Zahlungen haben per Überweisung zu erfolgen, wobei als Verwendungszweck der Name des Teilnehmers und die laufende Nummer der Zahlungsbenachrichtigung bzw. Rechnung anzugeben ist.

§ 7 Verspätungen, Absagen, Stornierungen

  1. Sofern Rebecca Weiß über keinen selbstständigen Zugang zum Hund verfügt, stellt der Kunde sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist. Verspätungen des Kunden zu den vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Kunden und berechtigen weder zu einer Minderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Gassizeit. Sollte es Rebecca Weiß nicht mehr möglich sein, den Hund mitzunehmen, wird dieser Termin voll berechnet.
  2. Vereinbarte Gassi-Termine müssen bis spätestens 19:00 Uhr am Vortag abgesagt werden. Andernfalls ist Rebecca Weiß berechtigt, den Tag voll in Rechnung zu stellen.
  3. Absagen bzw. Verspätungen durch Rebecca Weiß können aus organisatorischen Gründen anfallen, z. B., wenn eine Notfallsituation eintritt (bspw., wenn ein Hund in die Tierklinik muss), ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auftritt (bspw., wenn Rebecca Weiß im Stau steht) oder bei Krankheit. In diesen Fällen werden die Absagen und Verspätungen nachgeholt. Verspätungen durch Rebecca Weiß werden, wenn möglich, sofort nachgeholt.
  4. Urlaubszeiten ab vier Tagen müssen mindestens 14 Tage vorher vom Kunden angekündigt werden. Andernfalls ist Rebecca Weiß berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Bei einem längeren Ausfall von mindestens vier Wochen, beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit, behält sich Rebecca Weiß vor, den Platz anderweitig zu vergeben. Der Kunde kann den Platz durch eine 50-prozentige Bezahlung der durchschnittlichen Betreuungstage bei Rebecca Weiß freihalten.
  5. Rebecca Weiß erhebt folgende Stornogebühren für Hunde-Training, Workshops, Intensivkurse oder Events:100 % der Teilnahmegebühr werden bei Stornierungen, die weniger als 48 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, fällig.

 Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

  1. Eine Erstattung von erworbenen 10er- oder Monatskarten ist ausgeschlossen. 

§ 8 Durchführung des Trainings

  1. Rebecca Weiß übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Rahmen des Trainings vermittelten Inhalte. Dem Kunden ist bewusst, dass die gelernten Methoden nur bei konsequenter Umsetzung, auch außerhalb der Trainingseinheiten, Erfolg haben können. 
  2. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden sowie den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. 
  3. Jeder volljährige Hundehalter kann an den Angeboten von Rebecca Weiß teilnehmen. Für den Fall, dass für einzelne Angebote bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gelten, muss der Kunde diese erfüllen.
  4. Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson an den Angeboten von Rebecca Weiß teilnehmen.
  5. Rebecca Weiß behält sich das Recht vor, in dringenden Fällen oder wetterbedingt Trainingsstunden abzusagen.

§ 9 Schutzimpfungen und Krankheit, Läufigkeit

  1. Der Kunde erklärt durch Vorzeigen eines aktuellen Impfausweises, dass der Hund über einen aktuellen Impfschutz (Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose, Zwingerhusten, Giardien, Flöhe und sonstige Parasiten) verfügt.
  2. Der Kunde erklärt ferner, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und nässenden, offenen Wunden ist. Er versichert, dass Zecken- und Flohschutz sowie Entwurmung regelmäßig durchgeführt werden. Über etwaig zu verabreichende Medikamente sowie Allergien des Hundes klärt der Kunde Rebecca Weiß auf.
  3. Der Kunde versichert, dass sein Hund bei den Behörden ordnungsgemäß gemeldet und gechipt ist.
  4. Erkrankungen sowie ungewöhnliche Verhaltensauffälligkeiten (z. B. aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen und anderen Hunden) sind Rebecca Weiß rechtzeitig vor Beginn des Gassigehens bzw. Trainingsbeginn mitzuteilen.
  5. Rebecca Weiß ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme am Gassigehen bzw. Training auszuschließen.
  6. Läufige Hündinnen dürfen an den Gruppenangeboten nicht teilnehmen. Versäumte Stunden können nachgeholt werden. Sollte die Hündin des Kunden während des Gassigehens läufig werden, muss diese an der Leine geführt oder sogar abgeholt werden. In Falle eines ungewollten Deckungsaktes übernimmt Rebecca Weiß keine Haftung. Die Haftung von Rebecca Weiß ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 10 Tierhalterhaftpflicht

  1. Der Kunde bleibt während des Unterrichts verantwortlicher Hundehalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB.
  2. Der Kunde versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung, die Fremdbetreuung beinhaltet, besteht und er die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Hund verursacht, übernimmt, sofern diese nicht von der Haftplicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung ausgeglichen werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an dem Kurs teilnimmt.

§ 11 Bild- und Videomaterial

  1. Rebecca Weiß behält sich vor, während des Gassigehens Videomitschnitte und/oder Fotos von den Hunden und damit verbundenem Eigentum (z. B. Halsband) anzufertigen. Der Kunde erklärt sich mit der Veröffentlichung auf der Homepage von Rebecca Weiß, den Social-Media-Seiten von Rebecca Weiß oder in den Unterlagen von Rebecca Weiß einverstanden. Rebecca Weiß behält sich vor, auch nach Vertragsende die Videomitschnitte und/oder Fotos zu Werbezwecken zu nutzen.
  2. Fotos, auf denen die Hundebesitzer zu erkennen sind, werden nur auf der eigenen Homepage von Rebecca Weiß veröffentlicht.
  3. Der Kunde kann sein Einverständnis für die Nutzung von Videomitschnitten und/oder Fotos jederzeit schriftlich, Textform genügt, gegenüber Rebecca Weiß widerrufen.

§ 12 Haftung

  1. Die Teilnahme oder der Besuch jeglicher Veranstaltungen von Rebecca Weiß erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
  2. Rebecca Weiß ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Diese deckt lediglich fahrlässiges Verhalten von Rebecca Weiß ab.
  3. Rebecca Weiß übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Kunden oder seinem Hund oder Begleitperson durch Anwendung der Übung, Eingreifen der Ausbilder, Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden, Nutzung von Geräten infolge der Teilnahme entstehen.
  4. Während des Trainings ist den Anweisungen durch Rebecca Weiß Folge zu leisten. 
  5. Für Schäden, die der Kunde durch Missachtung dieser AGB oder durch Missachtung der Anweisungen von Rebecca Weiß verursacht, haftet ausschließlich der Kunde.
  6. Das Krankheits- und Verletzungsrisiko während des Trainingszeitraumes trägt der Kunde.
  7. Rebecca Weiß, ihre Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
  8. Die Haftung von Rebecca Weiß ist außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung auf den für Rebecca Weiß bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  9. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine gesetzlich vorgesehene zwingende Haftung bleiben von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 13 Datenschutz

  1. Rebecca Weiß verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
  2. Rebecca Weiß erhebt personenbezogene Daten des Kunden zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Zudem hat der Kunde das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Kunde direkt an Rebecca Weiß richten. Der Kunde hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse von Rebecca Weiß gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Der zwischen Rebecca Weiß und dem Kunden abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch. Ein Vertragstext ist gespeichert und wird dem Kunden nach Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
  2. Sofern der Kunde entgegen seinen Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss den Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hamburg.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bestehen die übrigen Regelungen fort, es sei denn, ein Vertragspartner wird dadurch unangemessen benachteiligt.

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